26.11.2019 - 8.2 Beschluß über die Anpassung der Aufwandsentschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Amtsvorsteher verliest die Beschlussvorlage.
Begründung:
Zum 01. Januar 2014 trat die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO M-V neu in Kraft. In der FwEntSchVO M-V werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen. Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Amtswehrführer und seine Stellvertreter erfolgte im Jahr 2001. Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr nach § 5 EntSchVO eine angemessene Entschädigung zu gewähren.
Zu den geplanten Mitteln im Haushalt 2020 erhöht sich der Aufwand von bisher 4.000,00 € auf 6.000,00 €
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung bzw. die Festlegung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger der Amtsfeuerwehr zum 01.01.2020 wie folgt:
Amtswehrführer 220,00 EUR
Stellv. Amtswehrführer 110,00 EUR
Amtsjugendwart 60,00 EUR
Amtsführung/Funktionsträger Amtswart 50,00 EUR
Mitglied der Amtswehrführung in beteiligter Funktion 25,00 EUR
Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2020 angepasst