26.11.2019 - 8.2 Beschluß über die Anpassung der Aufwandsentschä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Amtsvorsteher verliest die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Zum 01. Januar 2014 trat die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO M-V neu in Kraft. In der FwEntSchVO M-V werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen. Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Amtswehrführer und seine Stellvertreter erfolgte im Jahr 2001. Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr nach § 5 EntSchVO eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

 

Zu den geplanten Mitteln im Haushalt 2020 erhöht sich der Aufwand von bisher 4.000,00 € auf 6.000,00 €

 

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung bzw. die Festlegung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger der Amtsfeuerwehr zum 01.01.2020 wie folgt:

 

Amtswehrführer      220,00 EUR

Stellv. Amtswehrführer     110,00 EUR

Amtsjugendwart        60,00 EUR

Amtsführung/Funktionsträger Amtswart     50,00 EUR

Mitglied der Amtswehrführung in beteiligter Funktion   25,00 EUR

 

Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2020 angepasst

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

18

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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