27.11.2019 - 6.7 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Am 05.03.2019 erteilten die Stadtwerke Sternberg der Kubus GmbH den Auftrag für die Kalkulations-fortschreibung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2020. Nach Kommunalabgabengesetz (KAG) §6 Abs. 2d ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende eines Kalkulations-zeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten, so sind die Kostenüberdeckungen nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.

Die Jahresabschlüsse der Stadtwerke wiesen im Abwasserbereich in der letzten Kalkulationsperiode Kostenüberdeckungen aus, die im Rahmen der Kalkulationsfortschreibung  aufgelöst wurden. Alleine für die Volleinleiter ist bei der Nachkalkulation ein Betrag von 560 T€ aufwandsmindernd für den Zeitraum 2020-2023 berücksichtigt worden.

Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg (Anlage).

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg zum 01.01.2020.

Die aktuell gültigen Wassergebühren bleiben ab 01.01.2020 unverändert und werden hiermit bestätigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage