26.11.2019 - 8.4 Beschluss über die Auftragserteilung zur Erarbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schröder verliest die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V S. 84) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung für die zukünftige Entwicklung des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde zu erarbeiten bzw. nachzuweisen. Die Gemeinden haben im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung bzw. interner Beschlußfassung die Möglichkeit, diese Aufgabe an das Amt zu übertragen. Eine Bestätigung dieser Vorgehensweise hat die Fachaufsicht des Landkreises LUP gegeben und liegt vor.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, das Amt Sternberger Seenlandschaft zu beauftragen, die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinden erstellen zu lassen. Die gesetzlichen Anforderungen des § 13 Abs. 3 der FwOrgVO vom 21.04.2017 sind zu beachten. Die Mittel werden im Produkt der Amtsfeuerwehr eingestellt. Die Mittel werden sowohl als Einnahme bzw. als Ausgabe deckungsgleich dargestellt. Die Planung ist im Nachtragshaushalt 2020 in Höhe von 22.200 EUR einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

18

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=35884&selfaction=print