12.12.2019 - 6.5 Beschluss über die Bestätigung der Eilentscheid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do, 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Horst Köbernick
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die im Produktsachkonto 573010.52310000 erfolgte überplanmäßige Ausgabe wurde notwendig, weil der Pachtvertrag mit Herrn v. der Heyden im Anfang 2018 beendet wurde und daher die Bewirtschaftung des Objektes (einschließlich notwendiger Reparaturen) über den Zeitraum von ca. einem Jahr nicht erfolgte. Ebenfalls war der Zeitpunkt des Abschlusses eines neuen Pachtvertrages mit einem neuen Pächter nicht vorhersehbar. Das Objekt wurde dann Anfang 2019 nochmals neu ausgeschrieben. Der Abschluss eines neuen Pachtvertrages erfolgt im März 2019. Als Verpächter ist die Stadt verpflichtet, das Objekt in einem ordnungsgemäßen und verpachtbaren Zustand zu übergeben. Dazu war u.a. die Beauftragung und Durchführung folgender Arbeiten zwingend notwendig:
- Einbau neuer Schließanlage (Sicherheit Objekt),
- Malerarbeiten,
- Reparatur Sanitäranlage,
- Tischlerarbeiten.
Die Gesamtkosten für die überplanmäßige Ausgabe betragen 6.405,81 €
Die Deckung der ÜPL erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Die Eilbedürftigkeit ist/war geboten, da die Bewirtschaftung des Objektes (einschließlich Pachteinnahmen) schnellstmöglich wieder sichergestellt werden sollte.