27.01.2020 - 8.1 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter stellen fest, dass die Beschlussvorlage so nicht akzeptiert werden kann. Es steht im Text an einer Stelle eine falsche Gemeinde und die besprochenen

Aufwandesentschädigungen stimmen nicht mit denen in der Beschlussvorlage überein. Die Gemeindevertreter halten daran fest, dass sie nicht die Höchstbeiträge bei den Aufwandsentschädigungen wollen, sondern die ans Amt weitergegeben Beträge in die Vorlage eingearbeitet sehen wollen. Es gibt dazu eine entsprechende Abstimmung der Werte.

Es wird gewünscht, die Anlage an die Verwaltung zurück zu geben und entsprechend überarbeiten zu lassen (rückwirkend zum 1.1. lt. BM). Außerdem wird von Herrn Stein festgestellt, dass im Jahr 2016 bereits über eine 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kobrow beraten und ein Beschluss gefasst wurde. Demnach müsste diese Änderung bereits die 2. Satzung sein.

Die Verwaltung erklärt dazu, dass die 1. Satzung nie in Kraft getreten sei.

Die Gemeindevertreter erfragen, ob denn auch die inhaltlichen Punkte aus der Änderung 2016 nicht umgesetzt wurden. Es wird um Stellungnahme der Verwaltung und Klärung zu diesen Sachverhalten.gebeten.

 

Die Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig für eine Rückgabe in die Verwaltung und eine Überarbeitung aus.

 

Begründung: Aufgrund der am 06.06.2019 beschlossenen Entschädigungsverordnung M-V wurde die Hauptsatzung überarbeitet und geändert. Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um Höchstbeträge.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Gesamthaushalt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=36099&selfaction=print