06.02.2020 - 7.4 Beschluss zur zukünftigen Straßenführung des Ga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Straße Gartensteig in Witzin ist zurzeit nur von einer Seite befahrbar. Diese Tatsache erschwert die Ver- und Entsorgung in diesem Bereich erheblich, da die Entsorgungsfahrzeuge 300m rückwärtsfahren müssen. Dies ist aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Weiterhin negativ zeigt sich die gegenwärtige Situation für Rettungs- und Feuerwehreinsätze. Die Anlage eines Wendehammers nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenen Vorschriften ist auf Grund der vorhandenen Grundstücksverhältnisse im Bereich der Grundstücke 17 und 18 nicht gegeben. Hier wäre Grunderwerb notwendig. Es enstehen Kosten für den Grunderwerb, den Notar und für die Vermessung. Weitere Kosten würden für die bauliche Herrichtung des Wendehammers entstehen.