09.07.2020 - 7.1 Grundsatzbeschluss - Autarke Stromversorgung fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung: In der Gemeinde Witzin sind kommunale Straßenabschnitte teilweise unbeleuchtet und erforderliche Stromleitungen liegen nicht an. Aus diesen Gründen soll die Beleuchtung über Solar-LED-Straßenbeleuchtung erfolgen. Diese Form der Straßenbeleuchtung ist autark und somit für die betreffenden Straßenabschnitte zur Beleuchtung geeignet.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für unbeleuchtete kommunale Straßenabschnitte ohne Stromversorgung Solar-LED-Straßenbeleuchtung zu nutzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

6

dagegen:

1

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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