10.08.2020 - 7.2 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mo., 10.08.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Evelin Schmitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann erklärt, dass das Ehrenamt vernünftig bezahlt werden muss, damit es auch zukünftig ausgeführt wird. Hierzu wurde auf der Bürgermeisterberatung bereits ein Konsens erzielt.
Herr Taubenheim stellt nochmal klar, dass die Entscheidung nicht von der Person sondern von der Funktion abhängig gemacht werden sollte.
Begründung:
Mit der Änderung der Hauptsatzung wird Klarheit geschaffen über die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses.
Mit der Änderung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung M-V) sind die Entschädigungssätze auch für den Amtsvorsteher und die Stellvertreter als Höchstsätze festgelegt worden. Die Gremien haben die Möglichkeit, die Entschädigungssätze bis zu dieser Höhe selbst zu beschließen. Gemäß § 9 der Verordnung können ehrenamtliche Amtsvorsteher in Ämtern bis zu 15.000 Einwohnern höchstens 1.500 Euro monatlich erhalten. In Ämtern mit Verzicht auf eine eigene Verwaltung, wie im Amt Sternberger Seenlandschaft, halbiert sich dieser Betrag. Die beiden Stellvertreter erhalten für die erste Stellvertretung höchstens 500 Euro und der zweite Stellvertreter höchstens 250 Euro. Allerdings halbiert sich auch hier der Betrag bei Verzicht auf eine eigene Verwaltung. Es ist unerheblich, ob die Stellvertretung ausgeübt wird.
Dementsprechend können folgende neuen, monatlichen Höchstsätze in die Hauptsatzung aufgenommen werden:
Bisher Neu
Amtsvorsteher 485,00 Euro 750,00 Euro
1.Stellv. Amtsvorsteher 0,00 Euro 250,00 Euro
2.Stellv. Amtsvorsteher 0,00 Euro 125,00 Euro
Dieser Vorschlag liegt mit diesem Beschluss vor. Über die tatsächliche Höhe entscheidet der Amtsausschuss in der Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
132,1 kB
|