17.09.2020 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Angeli, als stellvertretende Bürgermeisterin, übernimmt die Erläuterung der Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 19.08.2020.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Bürgermeister der Gemeinde Mustin die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Mustin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Mustin

 

  1. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

davon anw.: 6

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

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