17.09.2020 - 6.4 Erklärung der Gemeinde Mustin zur Durchführung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do, 17.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Mustin ist im Jahr 2021 der Ausbau des Weges M12-30 Ruchow-Bolz mit den Ausgleichsmaßnahmen M30-35 und M30-36 vorgesehen. Die Gesamtkosten (lt. Kostenschätzung) betragen 508.368 €. Die Gemeinde Mustin soll sich bereit erklären, die erforder- lichen Eigenmittel (10 % von Gesamtkosten) in Höhe von ca. 50.900,00 € für die TG des Flurneu- ordnungsverfahren aufzubringen.
Weiterhin soll die Gemeinde erklären, die bauliche Anlage bzw. Pflanzung mit Termin der erfolg- reichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Der Weg, die bauliche Anlage bzw. Pflanzung ins Eigentum zu übernehmen und deren Unterhaltung durchzuführen. Weiterhin ist die Baulast zu übernehmen. Bei den Pflanzmaßnahmen sind die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und bei Architekten- und Ingenieurleistungen die Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI in vollem Umfang zu übernehmen. Im Falle einer aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, die zu viel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt, für den 2021 geplanten Ausbau des Weges Ruchow – Bolz und die Ausgleichsmaßnahmen die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 % der Kosten (50.900,00 €) aufzubringen. Die Straße und die Pflanzung mit Termin der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum zu übernehmen und zu unterhalten. Die Baulast für die bauliche Anlage zu übernehmen. Bei den Pflanzmaßnahmen die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen die Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI in vollem Umfang zutragen. Im Fall eines aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, die zu viel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten.
Es wird erklärt, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.