24.09.2020 - 6.1 Beschluss über die Benutzungssatzung Erholungsg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde die Möglichkeit Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung zu regeln.

 

Die Stadt Brüel möchte die Benutzung in dem Bereich des „Erholungsgebietes Roter See“ regeln. Sie dient dem Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen des Erholungssuchenden sowie der Vermeidung von Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung.

 

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Diskussionsergebnisse der Ausschussmitglieder

§2 Abs. 7 muss korrigiert werden

Punkt 6 Standhaus in Strandhaus korrigieren

Definition Strandbad ist nicht enthalten

Punkt 5 ausgewiesene Flächen für Wohnmobile laut Plan gibt es keine Flächen dafür

§7 muss Erholungssuchende ergänzt werden

Herr Liese wird die Änderungen/Ergänzungen mit Herrn Frank absprechen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Satzung über die Benutzung des „Erholungsgebietes Roter See“ auf dem Gebiet der Stadt Brüel in der vorliegenden Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

7

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Änderungen.

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Anlagen zur Vorlage