15.10.2020 - 6.2 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan der I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Anlage muss der Wortlaut auf Seite 3 von „großflächiges Einzelhandelsvorhaben“ in „Ferienpark“ geändert werden.

 

Eine schriftliche Aussage zur Löschwasserproblematik wurde in den neuen Unterlagen noch nicht getroffen.

Herr Kähler erläutert dazu, dass der Löschwasserteich bereits auf den Planzeichnungen eingetragen ist.

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Blankenberg hat mit Beschluss vom 10.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienpark Alte Ziegelei“ mit dem aktuellen Geltungsbereich beschlossen. Die notwendigen Voruntersuchungen sind erfolgt, das städtebauliche Konzept wurde abgestimmt u. die Entwürfe der Planzeichnung u. der Begründung sind erarbeitet.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach BauGB ist formal nicht notwendig. Die Vorprüfung nach UVPG wurde durchgeführt.

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Ferienpark Alte Ziegelei“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die öffentliche Auslegung u. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist der nächste Verfahrensschritt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt auf der heutigen Sitzung die öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Plans Nr. 2 „Ferienpark Alte Ziegelei“ u. die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlage unterrichtet u. zur Stellungnahme aufgefordert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=37428&selfaction=print