16.11.2020 - 5.2 Satzung der Stadt Sternberg über die Erhebung v...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Taubenheim erläutert gleich alle vorliegenden Beschlussfassungen, die TOP 5.2 – 5.4 betreffen. Es handelt sich um die Gebührensatzungen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände (WBV).

In den Ausführungen teilt er mit, dass wir verpflichtet sind, die Erhöhungen der Beiträge der WBV auf die Eigentümer umzulegen. Die beigefügten Kalkulationen zeigen die Veränderung Gebührensatz alt – Gebührensatz neu. Für den WBV Warnow Beke findet erst am 25.11.2020 die Mitgliederversammlung zur Gebührenerhöhung statt. Aus diesem Grund ist der bereits ermittelte Betrag von 3,25 € noch nicht feststehend. Auf der Stadtvertretersitzung wird hierfür nach vorliegend der Satzungsänderung des WBV der aktuell ermittelte Wert mit Kalkulation vorgetragen.

 

Begründung:

Aufgrund der Beitragserhöhung seit 2020 von 7,50 € auf 8,50 € je Beitragseinheit des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz-Lübzer Elde besteht die Notwendigkeit eine neue Kalkulation zu erstellen und die Satzung anzupassen. Mit der Satzungsänderung wurde gemäß § 5 Absatz 2 die Fälligkeit der Gebühr zum 01.07. des Jahres festgesetzt.

 

 

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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Sternberg beschließt:

  1. Satzung der Stadt Sternberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Mildenitz-Lübzer Elde"

 

  1. Die Kalkulationsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

davon anwesend: 6

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage