08.12.2020 - 7.4 Grundsatzbeschluß über die Ersatzbeschaffung ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schüttpelz erklärt, dass sich die Gemeindevertretung grundsätzlich darüber einig ist, dass ein neues Fahrzeug beschafft werden muss. Allerdings empfindet er die geannte Summe von 280 t€ als zu hoch. Herr Pfalzgraf erklärt, dass der Preis für dieses Fahrzeug in diesem Preisniveau liegt. Des weiteren geht es zunächst bei dieser Beschlussvorlage lediglich um einen Grundsatzbeschluss, um Fördermittel zu beantragen. Wie teuer das Fahrzeg letztendlich für die Gemeinde wird, entscheidet sich erst dann. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit die Fördergelder zurückzugeben.

 

Es wird rege diskutiert.

 

Begründung:

Die Gemeinde Hohen Pritz verfügt derzeit über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 für die Freiwillige Feuerwehr:

Das Löschfahrzeug ist mit 26 Jahren über den Nutzungszeitraum 20 Jahren für Fahrzeuge der Feuerwehr weit hinaus im Dienst. Es besteht nunmehr die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug entspricht zudem nicht mehr den Anforderungen an das Aufgabenfeld der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Pritz als Gemeindefeuerwehr mit zusätzlichen Aufgaben (Beleuchtungsgruppe, Höhenrettung)

Vorgesehen ist ein Ersatz für das alte LF 8/6 durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/10 mit mind. 1.000 l Löschwasserbehälter. Mit der Beschaffung eines LF 10/10 erfüllt die Gemeinde Hohen Pritz die technischen Anforderungen und entspricht der Brandschutzbedarfsplanung 2020 des Amtes. In Beschaffungsfall ist von einer Planungssumme von 280.000,00 € auszugehen, sofern die Realisierung einer Ersatzbeschaffung in der Haushaltsperiode 2021/22 beauftragt werden kann.

Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde Hohen Pritz zur Ersatzbeschaffung und bildet die Grundlage für die Beantragung einer Förderung beim Land sowie für Mittel der Feuerschutzsteuer durch den Landkreis.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt als Grundsatz, dass das Llöschgruppenfahrzeug der Gemeinde Hohen Pritz zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 280.000,00 € anzusetzen. Die Verwaltung des Amtes wird beauftragt, die Planung der Maßnahme zu beginnen. Die erforderlichen Förderanträge sind vorzubereiten und an den Landkreis sowie an das Land einzureichen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

davon anwesend: 5

 

dafür:

4

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen