30.12.2020 - 6.2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

In der Satzung vom 04.12.2017 wurde die Gebühr in § 3 Absatz 3 nicht entsprechend der dazugehörigen Gebührenkalkulation eingesetzt. Die Fälligkeit der Gebühr wird gemäß § 5 Absatz 2 zum 01.07. des Jahres festgesetzt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt:

 

  1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Nebel" der Gemeinde Witzin

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage