08.12.2020 - 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ohms erläutert und beantwortet Fragen. Es wird eine Änderung des Stellenplans vorgelegt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen soll auf 0,875 VzÄ erhöht werden.

Auf Seite 26 des Haushaltes sind nur 15 T€ eingestellt, obwohl 3 Straßen/Wege im nächsten Jahr in Kukuk erneuert werden sollen. Herr Täufer erläutert, dass es sich hierbei zunächst nur um die Planungskosten handelt. Frau Ohms ergänzt, dass die weiteren Kosten in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Zunächst sind Förderanträge zu stellen, um dann die genauen Kosten in den Nachtragshaushalt einstellen zu können.

Herr Pfalzgraf weist darauf hin, dass in den Nachtragshaushalt auch der Weg zwischen dem Gemeindehaus und der Friedensstraße aufgenommen werden sollte.

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

davon anwesend: 5

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage