16.12.2020 - 6.2 Grundsatzbeschluß über eine Ersatzbeschaffung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Mi, 16.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis. Dieser Beschluss ist dahingehend zu ändern, dass er keine finanziellen Auswirkungen hat.
Begründung:
Die Stadt Brüel verfügt derzeit über 5 Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr:
1 Hilfeleistungslöschfahrzeug in Dienst gestellt 2016, 1 Kleineinsatzfahrzeug in Dienst gestellt 2019,
1 Mannschaftswagen in Dienst gestellt 2018, 1 Gerätewagen Bahnrettung in Dienst gestellt 1986,
1 Tanklöschfahrzeug in Dienst gestellt 1992.
Das Tanklöschfahrzeug ist mit 28 Jahren eines der ältesten Fahrzeuge der Stadt Brüel. Nach einer Abschreibungszeit von 15 Jahren für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und einer Mindestnutzung von 20 bis maximal 25 Jahren besteht seit 2017 die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug entspricht zudem nicht mehr den Anforderungen an das Aufgabenfeld der Freiwilligen Feuerwehr Brüel als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben.
Vorgesehen ist ein Ersatz für das alte TLF 16/25 durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10/20 mit mind. 2.000 l Löschwasserbehälter, wie es bereits eines im Bestand gibt. Oder das Fahrzeug wird ersetzt durch ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (3.000 l Löschwasser). Beide Varianten erfüllen die technischen Anforderungen. In beiden Fällen ist von einer Planungssumme von 320.000,00 € auszugehen, sofern die Realisierung einer Ersatzbeschaffung in der Haushaltsperiode 2021/22 beauftragt werden kann.
Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Stadt Brüel zur Ersatzbeschaffung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt als Grundsatz, dass das Tanklöschfahrzeug der Stadt Brüel zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 320.000,00 € anzusetzen. Die Verwaltung des Amtes wird beauftragt, die Planung der Maßnahme zu beginnen. Die erforderlichen Förderanträge sind vorzubereiten und an den Landkreis sowie an das Land einzureichen.