24.03.2021 - 6.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Toparkus erläutert anhand der Unterlagen ausführlich den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 und beantwortet die gestellten Anfragen.
Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage zu Abstimmung.
Begründung:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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