29.04.2021 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert umfassend. Vorberatung bereits im Hauptausschuss, welcher die Beschlussfassung empfiehlt.

Herr Neumann bedankt sich bei Frau Toparkus für die Unterstützung und weist darauf hin, dass auch immer, wenn notwendig, ein Nachtragshaushalt möglich ist.

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

davon anwesend: 7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38398&selfaction=print