27.04.2021 - 10.1 Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung der Ergänzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel erläutert die Beschlussvorlage. Es wird rege diskutiert. Herr Pfalzgraf unterstreicht nochmal, dass die Gemeinde unbedingt Bauand schaffen sollte.

 

Begründung:

Die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hohen Pritz am 14.05.2011 rechtskräftig geworden. Hierin wurde die Entwicklung des Siedlungsbereichs der Ortslage Hohen Pritz geregelt. Der Eigenbedarf von zusätzlichen 6 Wohneinheiten bis zum Jahr 2020 (siehe Schreiben vom Amt für Raumordnung und Landesplanung v. 27.05.2010) ist abgeschlossen.

Mit der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Hohen Pritz soll der Siedlungsbereich nicht weiter ausgedehnt u. auch keine weitere Bebauung außerhalb der bebauten Ortslage vorbereitet werden. Es ist angedacht, die vorhandenen Strukturen u. Erschließung zu nutzen u. eine Bebauung mit Einfamilienhäusern auf Flächen zu ermöglichen, bei denen die gegenüberliegende Straßenseite schon mit Wohngrundstücken bebaut ist (siehe Anlage). Eine Zersiedlung des Ortsteiles Hohen Pritz ist nicht angedacht.

Die Gemeinde erwartet Planungskosten im Höhe von ca. 21.000,- € (Brutto).

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz fasst auf der heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss, die Erweiterung der vorhandenen Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hohen Pritz zu entwickeln u. somit Baurecht für weitere Einfamilienhäusern in Hohen Pritz zu schaffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

Davon anwesend: 6

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38411&selfaction=print