08.09.2021 - 6.6 Beschluß für eine überplanmäßige Ausgabe für di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Im Jahr 2016 wurde die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Logistik beschlossen worden. Es wurden Anträge auf Zuschüsse aus der Feuerschutzsteuer des Kreises und des Sonderbedarfes des Landes gestellt. Sowohl das Land, als auch der Landkreis haben jeweils 85.000,00 € bewilligt.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen öffentlichen Ausschreibung sind in den Jahren 2017 – 2019 einigen organisatorische Verzögerungen aufgetreten, verursacht durch die fachliche Begleitung der Fachaufsicht.  Das führte dazu, dass der vorgesehene Kostenrahmen, der aufgrund der Erfahrungen anderer Beschaffer in den Jahren 2013 – 2016 ermittelt wurde, nicht eingehalten werden konnte. Ursächlich ist auch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen EURO 6 Norm, was Mehrkosten für das Fahrgestell aufruft.

Mit Beendigung der Ausschreibungsfrist am 12.02.2020 und der anschließenden Auswertung der eingereichten Angebote ergab das wirtschaftlich günstigste Ausschreibungsergebnis für die Lieferung eines GW-L 2 einen Auftragswert von 321.159,19 €. Dieser Wert weicht sehr von den Planungskosten in Höhe von 255.000,00 € ab. Dieses Ergebnis liegt mit ca. 66.000,00 € über der Kostenschätzung aus dem Jahr 2016. Aufgrund der vergangenen Zeit ist der anfänglich zugrunde gelegte Finanzierungsplan nicht mehr ausreichend.

Bei einer Drittelfinanzierung ergab das eine Mehraufwand von jeweils 22.000,00 € der jeweiligen Fördermittelgeber und der Stadt Sternberg. Entsprechende Anträge auf Anpassung der Fördermittel wurden gestellt. Der Landkreis LUP hat bereits eine Anpassung mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 abgelehnt. Eine konkrete Antwort des Innenministeriums steht noch aus.

In der aktuellen Planung sind im Haushalt 254.000,00 € eingestellt. Gedeckt werden diese aus Eigenmitteln und insg. 170.000,00 € zugesagter Fördermittel. Um das Auftragsvolumen von 321.159,19 € realisieren zu können, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 67.500,00 € erforderlich. Dies Mittel können z.T aus der allgemeinen Rücklage und aus dem Verkauf des vorhandenen Fahrzeuges RW 1 einfließen

 

 

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Beschluss:

 

Der überplanmäßigen Ausgabe von 67.500,00 € wird zugestimmt, die Mittel können aus der allg. Rücklage bereitgestellt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

15

davon  anwesend: 14

 

dafür:

13

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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