14.09.2021 - 7.2 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di, 14.09.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kessel, als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes, erläutert, dass die Jahresrechnung durch den Vorsitzenden, Herrn Liese, geprüft wurde und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.08.2021.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Pritz beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der des Amtes Sternberger Seenlandschaft für die Gemeinde Hohen Pritz über
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.
Anlagen zur Vorlage
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