05.10.2021 - 6.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Di, 05.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Liese als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert kurz zur Jahresrechnung. Ziel ist es, den Jahresabschluss 2019 noch im Dezember 2021 zu prüfen. In diesem Jahr gibt es kein städtebauliches Sondervermögen mehr, welches in den Vorjahren zu prüfen war. Dieses wurde zum 31.12.2017 aufgelöst.
Herr Liese übergibt zur Abstimmung an Frau Wiechmann.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 22.09.2021.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.
Anlagen zur Vorlage
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