28.10.2021 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do, 28.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann übergibt die Sitzungsleitung für diesen Beschluss an die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Zielke. Diese verliest den Beschlussvorschlag. Herr Neumann stimmt nicht mit ab.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.08.2021.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über
- die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
428,9 kB
|