18.11.2021 - 7.2 Antrag zur Errichtung einer Einbahnstraße "An d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine rege Diskussion.

Es wird vorgeschlagen, dass anstelle einer Einbahnstraßenregelung 2 zusätzliche Hinweisschilder/Leitschilder aufgestellt werden. Herr Dörge bespricht die Standorte dann in der Verwaltung ab.

 

 

Begründung:

 

Der Gemeindeweg stellt eine Verbindung zwischen Wariner Straße und der Hauptstraße in Richtung Zahrensdorf da. Bei dem Weg handelt es sich um einen unbefestigten Fahrweg, der wegen der geringen Breite ab dem „Warmhaus“ grundsätzlich nur in eine Richtung befahrbar ist. Begegnungsverkehr ist nur bedingt möglich. Weiter führt dieser Weg unmittelbar an einem Wohnhaus vorbei. Dadurch kommt es für die Bewohner immer wieder zu Immissionsbelastungen, gerade wenn das anliegende Kloster Tempzin oder der Klosterfriedhof besucht werden. Um diese Immissionsbealstung zu verringer und den Fahrzeugverkehr über die Wariner Straße zu leiten, soll auf dem Abschnitt „Warmhaus-Hauptstraße“ eine Einbahnstraße errichtet werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt, den Antrag auf Errichtung einer Einbahnstraße auf einem Teilstück des öffentlichen Weges „An der Klosterkirche“, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr soll ab dem „Warmhaus nur noch in Richtung Hauptstraße abfließen.

 

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

8

davon anwewsend:

 

7

 

dafür:

0

dagegen:

5

enth.:

2

 

Beschlussvorlage abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage