15.12.2021 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel erläutert und verliest die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Gemeinden nach Grundgesetz Artkikel 105 Absatz 2a für die Anmeldung einer Zweitwohnung – auch Nebenwohnung genannt – erhoben werden darf. Die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz ist die Jahresnettokaltmiete.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage