03.03.2022 - 6.1 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes erläutert die stattgefundene Prüfung. Es haben sich keine Fehler ergeben. Die Zahlen im Abschlussbericht entsprechen den Tatsachen. Herr Kessel empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.08.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage