03.03.2022 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zielke als stellvertretende Bürgermeisterin übernimmt für die TOP die Sitzungsleitung.

Herr Neumann stimmt nicht mit ab.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 29.11.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

1

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgenommen: 1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage