03.03.2022 - 6.3 Aufstellungsbeschluss für Vorhabenbezogenen B-P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Neumann übernimmt wieder die Sitzungsleitung und erläutert die im Hauptausschuss stattgefundene Auswertung der Einwohnerumfrage. Der Großteil der Einwohner ist für die Photovoltaik-Anlage (650 verteilt/119 zurück, davon 81 Zustimmungen). Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Es schließt sich eine rege Diskussion mit Anfragen, Antworten und Meinungen an die Erläuterung von Herrn Neumann an. Auch an Herrn Achner und Frau Schernus von der MAPRONEA GmbH werden Fragen u. a. hinsichtlich der Abstände zu anderen Grundstücken, der Beteiligung der Jagdgesellschaften bzgl. der Wildwechsel, gestellt.

 

Herr Suhr fragt, ob der Solarpark den Aufbau von Windkraftanlagen verhindert. Herr Kessel ergreift das Wort und erklärt, dass Dabel im Raumentwicklungskonzept mit keiner Fläche als Potenzialgebiet ausgewiesen ist. Windkraftanlagen sind demnach im Gebiet der Gemeinde Dabel nicht vorgesehen.

 

Abschließend bittet Herr Edlich darum, dass in der Beschlussvorlage die finanziellen Auswirkungen aufgeführt werden.

 

Begründung:

 

Die Firma TRIANEL möchte im gekennzeichneten Bereich auf ca. 35,9 ha eine Photovoltaik- Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 47 MWp errichten.

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) regelt die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.

In § 37 (1) Abschnitt 2 c EEG wird die Flächenkulisse entlang von Autobahnen oder Schienenwegen als vergütungsfähig definiert, sofern die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn liegt.

Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt. Die TRIANEL möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur.

Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt.

Nicht förderfähige Bereiche können aufgrund gesunkener Gestehungspreise durch Veräußerung des erzeugten Stroms am Strommarkt mitgenutzt werden.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

r die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8Solarpark Dabel 110m an der Bahn“ der Gemeinde Dabel im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB beschlossen.

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und Offenlegung des Planentwurfs nach § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 35,9 ha und betrifft die Gemarkung Dabel, Flur 6, Flurstücke 1, 24, 25, 27, 33, 123; sowie die Gemarkung Holzendorf bei Dabel, Flur 3, Flurstücke 90, 91, 92, 94, 97, 99, 193.

Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Antragsteller ist die TRIANEL Energieprojekte GmbH & Co. KG.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage