03.03.2022 - 6.8 Beschluss zur Namensgebung gem. § 106 (2) Schul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss den Antrag der Grundschule das Prädikat „Naturparkschule“ politisch unterstützt. Als Träger kann die Gemeinde der Grundschule Dabel zusätzlich zur Bezeichnung einen Namen verleihen. Um das pädagogische Konzept und den Bildungsauftrag der Grundschule zu manifestieren und gleichzeitig einen lokalen Bezug zum Naturpark und der Bienenstraße herzustellen, hält die Gemeinde als Träger gem. § 106 (2) SchulG M-V, im Einvernehmen mit der Schulkonferenz der Grundschule Dabel gem. § 76, Abs. 7 Nr. 5c SchulG M-V, vorausgesetzt der Verleihung des Prädikats „Naturparkschule“ durch den Verband deutscher Naturparke, den Namen „Naturparkschule an der Bienenstraße“ für angemessen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Dabel beschließt, dass die Grundschule Dabel bei Erreichung des Prädikats „Naturparkschule“ neben der offiziellen Schulbezeichnung, den Namen „Naturparkschule an der Bienenstraße“hrt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen