03.03.2022 - 6.9 Beschluss zur Errichtung eines Spielplatzes Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neumann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Suhr fragt, ob die Gemeinde für das Grundstück verkehrssicherungspflichtig ist, also der Zaun bleibt bzw. ein neuer Zaun aufgestellt werden muss.

 

Herr Neumann bestätigt die Versicherungspflicht. Er wird aber Gespräche mit den Nutzern führen, ob der jetzige Zaun bleiben/übernommen werden kann.

 

Begründung:

Durch den Zuzug junger Familien sowie den Zuwachs an Kindern in Holzendorf wurde der Wunsch geäußert, in Holzendorf einen Spielplatz zu etablieren. Durch einen Spielplatz in Holzendorf wird die Ortslage attraktiver für junge Familien und gleichzeitig die Sicherheit für die in Holzendorf wohnenden Kinder erhöht, da diese nicht zum Platz am Holzdorfer See die Kreuzung B192 / L16 (Unfallschwerpunkt) queren müssen.

In einer gemeinsamen Sitzung von Bau- und Sozialausschuss wurde in einer Begehung vor Ort ein Teilstück des Grundstücks Gemarkung Holzendorf bei Dabel, Flur 3, Flurstück 15 als geeignet zum Bau eines Spielplatzes avisiert.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Dabel beschließt auf dem in der Anlage bezeichneten Teilgrundstück Gemarkung Holzendorf bei Dabel, Flur 3, Flurstück 13, einen Spielplatz zu errichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage