31.03.2022 - 7.1 Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Hauptstraße -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dörge erläutert die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur in der Gemeinde Kloster Tempzin ist der grundhafte Ausbau des unbefestigten Teils der Hauptstraße, im Ortsteil Zahrensdorf, geplant. Die Straße soll auf einer Länge von ca. 220 m in einer Breite von 3,50 m in Betonrechteckpflaster, analog der Häuslereistraße, hergestellt werden. Die Grundstückszufahrten und Zugänge sollen ebenfalls in Betonrechteckpflaster ausgebaut werden. Ein separater Gehweg ist nicht geplant. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Regeneinläufe und Anschlussleitungen die an einen neu herzustellenden Regenwasserkanal anzuschließen sind. Die Angleichung der Seitenbereiche erfolgt durch Rasenschotter, damit ein Ausweichen und überfahren problemlos möglich ist. Eine vorliegende Kostenschätzung geht von Baukosten in Höhe von 187.000 € aus. Ab 2023 beginnt eine neue Förderperiode daher kann zurzeit keine Aussage über die Höhe der Förderquote getroffen werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt, den grundhaften Ausbau des unbefestigten Teils der Hauptstraße von Haus 14 bis 20, im Ortsteil Zahrensdorf, durchführen zu wollen. Der Ausbau erfolgt in Betonpflaster auf einer Länge von ca. 220 m und einer Breite 3,50 m. Die Entwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe und Anschlussleitungen, die an einen neu herzustellenden Regenwasserkanal anzuschließen sind. Für den Straßenbau ist Grunderwerb von der Zahrensdorfer Landwirtschaftsgesellschaft erforderlich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage