07.04.2022 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Der Bürgermeister übergibt die Sitzungsleitung an den stellv. Bürgermeister Herrn Klein.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 29.11.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen:

Bürgermeister Herr Ralf Toparkus

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage