03.05.2022 - 7.2 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kessel, stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes, erläutert, dass die Jahresrechnung entsprechend geprüft wurde und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Pritz beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der des Amtes Sternberger Seenlandschaft für die Gemeinde Hohen Pritz über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 29.11.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.