21.04.2022 - 7.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 06.04.2022.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Bürgermeister der Gemeinde Mustin die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeinde Mustin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Mustin die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage