13.09.2006 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsj...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 50 KV M-V besteht die Notwendigkeit, für das Haushaltsjahr 2006 eine

1. Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ( siehe Vorbericht).

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                13                            dagegen:    0                                          enth.:   0             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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Anlagen zur Vorlage