13.09.2006 - 6.8 Aufstellungsbeschluss für B-Plan Nr. 18 "Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Flurstücke 89/7 u. 83/3 der Flur 3 der Gemarkung Sternberg wird die Stadt Sternberg vom Bund erwerben. Die brach liegenden Flächen mit einer Gesamtgröße von 9.747 m² sollen als Wohnbauflächen entwickelt, erschlossen u. vermarktet werden.

 

Für die Schaffung von Baurecht ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Beauftragung eines entsprechenden Planungsbüros ist erforderlich.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 18 „Wohngebiet Maikamp am Luckower See“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83/3 u. 89/7 der Flur 3 der Gemarkung Sternberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau von Eigenheimen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Planungsbüro AC Schmidt & Ehlers aus Rostock mit dem entsprechenden Planungsauftrag zu beauftragen. Die Kosten hierfür betragen nach vorheriger Schätzung max. 7.500,- €.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                13                            dagegen:      0                                          enth.:                  0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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