14.12.2006 - 5.3 Widmungsbeschluss Maikamp

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Durch ein Teileinziehungsverfahren wurde seinerzeit die Straße „Maikamp“ aufgrund geringer Verkehrsbedeutung für den Verkehr auf 7,5 t begrenzt.

Mit der im Frühjahr 2007 durch das Straßenbauamt Schwerin vorgesehenen Ausbaumaßnahme der B 104/ Ausbau OD Sternberg und der L 141 Ausbau OD Sternberg (Mecklenburgring/Finkenkamp) ist es erforderlich, den Verkehr über den Maikamp umzuleiten. Eine Alternative für eine anderweitige Verkehrsführung ist nicht vorhanden, so dass aufgrund der nunmehr (und ggf. zukünftigen) veränderten und erhöhten Verkehrsbedeutung der Maikamp für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

Die Stadt Sternberg verfügt als Träger der Straßenbaulast gem. § 7 Abs.1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG M-V) die Widmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, die Straße „Maikamp“ mit Beginn der Baumaßnahme im Jahr 2007 für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 15                    dagegen: 0                           enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen