14.12.2006 - 5.3 Widmungsbeschluss Maikamp
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Do., 14.12.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christine Bouvier
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Durch ein
Teileinziehungsverfahren wurde seinerzeit die Straße Maikamp aufgrund
geringer Verkehrsbedeutung für den Verkehr auf 7,5 t begrenzt.
Mit der im Frühjahr 2007 durch das Straßenbauamt Schwerin vorgesehenen Ausbaumaßnahme der B 104/ Ausbau OD Sternberg und der L 141 Ausbau OD Sternberg (Mecklenburgring/Finkenkamp) ist es erforderlich, den Verkehr über den Maikamp umzuleiten. Eine Alternative für eine anderweitige Verkehrsführung ist nicht vorhanden, so dass aufgrund der nunmehr (und ggf. zukünftigen) veränderten und erhöhten Verkehrsbedeutung der Maikamp für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr zu widmen ist.
Die Stadt Sternberg verfügt als Träger der Straßenbaulast gem. § 7 Abs.1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG M-V) die Widmung.