Beschlussvorlage - BV-476-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Wahlleitung und ihre Stellvertretung für die Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Evelin Schmitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft
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Entscheidung
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28.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wählt gemäß § 9 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Olaf S t e i n b e r g
zum Gemeindewahlleiter
und
Frau Rebekka K i n e t z
zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin
des Amtes Sternberger Seenlandschaft.
Der Beschluss BV-284/2017 vom 5.12.2017 wird aufgehoben.
Sachverhalt
Gemäß § 9 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden kommunale Wahlleitungen gewählt. Diese sind für die Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen zuständig. Bisheriger Wahlleiter war Herr Armin Taubenheim, sein Stellvertreter war Herr Olaf Steinberg. Zu Beginn des Jahres 2023 werden in der Stadt Sternberg Bürgermeisterwahlen durchgeführt. Die Vorbereitungen dafür werden bereits im Sommer 2022 beginnen. Da sich Bürgermeister Taubenheim gemäß Kommunalverfassung einer Wiederwahl stellen muss, ist dies nicht mit der Funktion des Wahlleiters vereinbar. Die nächste Amtsausschusssitzung findet voraussichtlich erst im nächsten Halbjahr statt, so dass auf der heutigen Sitzung eine Dringlichkeitsentscheidung zur Wahlleitung getroffen werden muss, damit die Vorbereitungen der Bürgermeisterwahl ordnungsgemäß erfolgen können. Die neu gewählte Wahlleitung bleibt gemäß § 9 Absatz 4 bis zu einer Neubesetzung im Amt.
