Beschlussvorlage - BV-490-2022
Grunddaten
- Betreff:
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Erklärung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen M 31-5.1 (Ausgleich für Weg Frohberg und M10-1.1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Kuhlen-Wendorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
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Entscheidung
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28.07.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt, für die Ausgleichsmaßnahme M 31-5.1 die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 % der Kosten (3.849,13 €) für die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahren Warnow II –Nutteln aufzubringen und zu tragen. Die Ausgleichspflanzung mit dem Termin der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum zu übernehmen und zu unterhalten und zu pflegen. Bei Pflanzmaßnahmen die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und bei Ingenieurleistungen die Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI in vollem Umfang zu übernehmen. Im Falle einer aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, die zuviel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten. Es wird erklärt das mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Sachverhalt
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Warnow II – Nutteln erfolgt in diesem Jahr die Ausgleichsmaßnahme M 31-5.1 für den Wegebau Weg Frohberg und M 10-1.1. Die Gesamtkosten sind mit 38.491,26 € geschätzt. Die Gemeinde Kuhlen-Wendorf soll sich bereit erklären, die erforderlichen Eigenmittel (10 % der Kosten) in Höhe von 3.849,13 € für die TG des Flurneuordnungsverfahren aufzubringen. Weiterhin soll die Gemeinde erklären, die Pflanzung mit der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Die Pflanzung in das Eigentum zu übernehmen. Die Kosten für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und bei Ingenieurleistungen die Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI in vollem Umfang zu übernehmen. Im Falle einer aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, zu viel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten. Die Maßnahme ist in den Nachtragshaushalt 2022 einzustellen.