Beschlussvorlage - BV-473-2022-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt gemäß § 243 Handelsgesetzbuch und § 11 Kommunalprüfungs-gesetz (KPG M-V) sowie auf Grundlage des Prüfberichtes der ACCO GmbH die Entlastung des Bürgermeisters und der Werkleitung der Stadtwerke Sternberg für das Wirtschaftsjahr 2020

 

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Sachverhalt

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2020 wurde auf Grundlage des §11 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

 

Die Stadtwerke Sternberg haben

a)     den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,

b)     den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes,

c)     den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung,

d)     den Jahresabschluss und den Lageplan öffentlich bekannt zu machen,

e)     den Jahresgewinn auf neue Rechnung

vorzutragen.

 

Um die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Gewinn u.a. Rechnungen für die Erneuerung der Trinkwasserleitungen am Mecklenburgring und der L.-Frank-Straße und die Erneuerung des Schmutz- und Regenwasserkanals am Finkenkamp beglichen

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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