Beschlussvorlage - BV-142-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Kloster Tempzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
- Verantwortlich:
- Hannelore Toparkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Kloster Tempzin
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Entscheidung
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17.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.
Sachverhalt
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 09.11.2022.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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387,4 kB
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653,1 kB
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