Beschlussvorlage - BV-121-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg.

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Sachverhalt

Im Jahr 2021 entschied das OVG Greifswald, dass der Zählermaßstab als Ersatzmaßstab  für die Grundgebühr im Bereich Wasser/Abwasser zulässig ist, um die Gleichbehandlung und eine lineare Gebührenstaffelung nach KAG M-V (§ 6 Abs. 3 Satz 3) zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird die aktuelle Kalkulationsperiode (noch bis 2023) aufgehoben und eine separate Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2022 sowie für die neue Kalkulationsperiode 2023-2026 festgelegt. Im April 2022 erteilten die Stadtwerke Sternberg der WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen den Auftrag für diese Neukalkulation. Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

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Anlagen

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