Beschlussvorlage - BV-123-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Stadtwerke Sternberg für das Haushaltsjahr 2021 wird durch die Stadtvertretung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.  

Um die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Überschuss u.a. Rechnungen für die Erneuerung der Trink-, Schmutz- und Regenwasserleitungen am Serrahnsbach beglichen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2021 wurde auf Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer: siehe Anlage

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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