Beschlussvorlage - BV-133-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung der
Stadt Sternberg (Wassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Ilona Windolph
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Werkausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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30.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Geplant
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Werkausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Sachverhalt
Im Jahr 2021 entschied das OVG Greifswald, dass der Zählermaßstab als Ersatzmaßstab für die Grundgebühr im Bereich Wasser/Abwasser zulässig ist, um die Gleichbehandlung und eine lineare Gebührenstaffelung nach KAG M-V (§ 6 Abs. 3 Satz 3) zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wird die aktuelle Kalkulationsperiode (noch bis 2023) aufgehoben und eine separate Neukalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2022 sowie für die neue Kalkulationsperiode 2023-2026 festgelegt.
Im April 2022 erteilten die Stadtwerke Sternberg der WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen den Auftrag für diese Neukalkulation.
Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Sternberg.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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288 kB
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2
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(wie Dokument)
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649 kB
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