Beschlussvorlage - BV-168-2022
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Abordnung der Vorfahrtszeichen in der Ortslage Rothen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borkow
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Borkow beschließt, den Antrag auf Abordnung der Vorfahrtszeichen (205, 206, 301, 306) und somit der Umsetzung der Verkehrsregel „rechts vor links“ im Bereich Mustiner Landstraße, Zum Handtuch, Zum Kanal und Kastanienweg in der Ortslage Rothen, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen.
Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassung zu treffen.
Sachverhalt
In der landwirtschaftlich geprägten Ortslage Rothen mit einem niederschwelligen Verkehrsaufkommen befinden sich 12 Vorfahrtszeichen zur Regelung des Verkehrs. Diese Verkehrszeichen müssen durch die Gemeinde Borkow unterhalten werden. Um diesen Unterhaltungsaufwand zu minimieren soll in der Ortslage Rothen an Kreuzungen und einmündenden Straßen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung „rechts vor links“ gelten. Gleichzeitig ist dann mit niedrigeren Geschwindigkeiten zu rechen, da dann die Verkehrsteilnehmer sich darauf einstellen müssen, dass jederzeit die Vorfahrt beachtet werden muss. Denn gemäß § 8 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Zur Druchsetzung dieser Regelung ist ein Antrag an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.