Beschlussvorlage - BV-175-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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20.02.2023
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Brüel beschließt die beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasser- beseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.
Sachverhalt
Durch die WTE Betriebsgesellschaft ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserent- sorgung in der Stadt Brüel für das Jahr 2023 als Vorkalkulation für die zentrale Schmutz- wasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbe- seitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertretung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis. Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebührenfähigen Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger. Der aktuelle Gebührensatz von 9,00 €/WE Grundgebühr wird beibehalten und die Verbrauchsgebühr wird um 0,32 €/m³ auf 4,35 €/m³ erhöht. Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 1,18 €/m³ erhöht und beträgt damit 20,00 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben. Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 4,39 €/m³ erhöht und beträgt damit 49,70 €/³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfallgruben .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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114,4 kB
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