Beschlussvorlage - BV-286-2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der zweiten Stellvertreterin der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien
- Verantwortlich:
- Frau Haese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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14.06.2023
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Sachverhalt
Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird durch die Bestimmungen des § 40 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V geregelt.
In hauptamtlich verwalteten Städten wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.
Durch die Pensonierung von Frau Hannelore Toparkus besteht die Notwendigkeit der Wahl einer zweiten Stellvertreterin.
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